Erklärung zur Barrierefreiheit

Die KohleWelt - Museum Steinkohlenbergbau Sachsen - als Einrichtung des kul(T)our-Betriebes des Erzgebirgskreises ist bemüht, seine Website „www.kohlewelt.de“ barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Sächsische Inklusionsgesetz (SächsInklusG), das Sächsische E-Government-Gesetz (SächsEGovG) sowie das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG).

Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die im als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung

Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien derzeit nicht vollständig barrierefrei. Deshalb arbeitet die KohleWelt an einer Weiterentwicklung dieses Internetauftritts mit dem Ziel, eine barrierefreie Website nach den geltenden gesetzlichen Anforderungen zu erstellen. Dieser Prozess wird voraussichtlich Ende 2021 abgeschlossen sein.

Folgende Inhalte sind zum Teil nicht oder nur eingeschränkt zugänglich:

  • Inhaltsseiten
  • Bildbeschreibungen
  • Das Navigationsmenü ist mit Tastatur nur eingeschränkt nutzbar
  • Imagefilme
  • Fotogalerien
  • Kontaktformulare

Weiterhin sind Inhalte aus Drittanwendungen unter Umständen nicht barrierefrei, darunter:

  • Direktlinks zu Dritten
  • Formulare von Dritten

Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert am:
10.04.2024